source text Das Bundeskabinett hat die Liste der Unternehmen erweitert, bei denen ein Erwerb durch Käufer von außerhalb der Europäischen Union überprüft werden kann. Künftig kann dies auch bei Unternehmen der Gesundheitsbranche geschehen - mit Blick auf eine mögliche Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit. Die Änderung der Außenwirtschaftsverordnung leistet damit vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie einen Beitrag zur dauerhaften Aufrechterhaltung eines funktionierenden Gesundheitssystems in Deutschland. Erweiterter Katalog sicherheitsrelevanter Unternehmen Von der Regelung erfasst werden Unternehmen, die Güter entwickeln oder herstellen, die für die dauerhafte Aufrechterhaltung eines funktionierenden Gesundheitssystems in Deutschland unerlässlich sind. Hierzu gehören zum Beispiel persönliche Schutzausrüstungen oder Arzneimittel und Impfstoffe. Auch Prüffaktoren die sich auf den Investor beziehen, werden in die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) übernommen. So kann in der Beurteilung berücksichtigt werden, ob der Erwerber unmittelbar oder mittelbar von der Regierung eines Drittstaates kontrolliert wird, einschließlich sonstiger staatlicher Stellen oder Streitkräfte. |
selected terms Das Bundeskabinett hat= Liste= erweitert,= denen ein Erwerb durch Käufer= außerhalb= Europäischen Union überprüft= . Künftig= dies= Gesundheitsbranche geschehen - mit Blick= eine mögliche Gefährdung= öffentlichen Ordnung= Sicherheit.= Änderung= leistet damit vor dem Hintergrund= Covid-##-Pandemie einen Beitrag zur dauerhaften= .= Erweiterter Katalog sicherheitsrelevanter= Regelung erfasst= ,= Güter entwickeln= herstellen,= für= dauerhafte= unerlässlich sind. Hierzu gehören zum Beispiel persönliche Schutzausrüstungen= Arzneimittel und Impfstoffe.= Prüffaktoren= sich= den Investor beziehen,= (AWV) übernommen. So= Beurteilung berücksichtigt= , ob= Erwerber unmittelbar= mittelbar= Regierung= Drittstaates kontrolliert wird, einschließlich sonstiger staatlicher Stellen= Streitkräfte.= |